Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für zenit.brandenburg.de.

Dieser Webauftritt ist mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) und dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt. Der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg hat die Barrierefreiheit selbst überprüft.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von zenit.brandenburg.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:

Sachgebiet 1.1 Personal, Organisation, Innerer Dienst
personal@zenit.justiz.brandenburg.de
+49 331 20094-110

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
+49 331 866-5014